Das E-Rezept ist Teil der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen und hat zum 01. Januar 2024 das rosafarbene Papierrezept abgelöst. Stellt der Arzt ein Rezept aus, erhält der Patient ein elektronisches Rezept, das er in einer Apotheke seiner Wahl einlösen kann. Der Patient kann das E-Rezept entweder mittels der elektronischen Gesundheitskarte einlösen, den Zugangscode dafür elektronisch an sein Smartphone übermittelt bekommen (per App) oder das E-Rezept als Papierausdruck erhalten.
Der Informationsaustausch zwischen Arzt, Patient, Apotheke und Krankenkasse erfolgt in elektronischer Form. Dies soll die Abläufe der Arzneimittelversorgung in Deutschland verbessern. Der gewohnte Ablauf bleibt für Sie jedoch prinzipiell erhalten.
Wie läuft das ab?
Ärzte erstellen mit ihrer Praxissoftware ein E-Rezept. Dieses wird elektronisch signiert und auf einen bundesweiten Zentralspeicher in der Telematikinfrastruktur abgelegt und gespeichert. Der Patient kann entscheiden, ob er den Zugangscode elektronisch an sein Smartphone übermittelt bekommen oder als Papierausdruck erhalten möchte. Mit einer App kann er den Zugangscode für das E-Rezept auf seinem Smartphone empfangen. Seit Juli 2023 besteht auch die Möglichkeit, das E-Rezept mit der Elektronischen Gesundheitskarte einzulösen.
Dann geht der Patient in die Apotheke, wo der mitgebrachte Zugangscode vom Smartphone oder Papierausdruck eingescannt oder von der Elektronischen Gesundheitskarte eingelesen wird. Die Verordnung ist nun in der Apothekensoftware sichtbar. Das Arzneimittel wird ausgehändigt und auf dem Server als beliefert gekennzeichnet. Die Apotheke übermittelt die Verordnung an das Rechenzentrum. Von dort gelangt sie weiter zur Krankenkasse.
Der Patient kann auch die Information über das E-Rezept per App auf dem Smartphone vorab an eine Apotheke zuweisen. So kann bereits eine Bereitstellung in der Apotheke und, falls angeboten, auch eine Belieferung mit dem Botendienst erfolgen.